Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bundes-Sicherheits-Service
Otto-Müller Straße 7, 51377 Leverkusen
Stand: Juni 2025

§1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Bundes-Sicherheits-Service (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen.

§2 Allgemeine Dienstausführung

  1. Der Auftragnehmer besitzt die erforderliche Erlaubnis gemäß § 34a Gewerbeordnung und bietet Dienstleistungen wie Revierdienst, Objektschutz, Veranstaltungsschutz und Sonderdienste an.(rad-sicherheit.com)

  2. Die konkreten Leistungen werden in individuellen Verträgen und Dienstanweisungen festgelegt.

  3. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen als Dienstleistung und bedient sich dabei seines Personals als Erfüllungsgehilfen. Die Auswahl und Weisungsbefugnis über das Personal obliegt dem Auftragnehmer, außer in Fällen von Gefahr im Verzug.

  4. Zur Vertragserfüllung kann der Auftragnehmer Subunternehmer einsetzen, die den gleichen Sicherheitsstandards entsprechen.

§3 Begehungsvorschrift

Die Ausführung des Dienstes richtet sich nach einer schriftlichen Begehungsvorschrift oder einem Alarmplan, der die Details zu Rundgängen, Kontrollen und sonstigen Dienstverrichtungen enthält. Änderungen bedürfen der Schriftform.

§4 Schlüssel und Notfallanschriften

  1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die für den Dienst erforderlichen Schlüssel rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung.

  2. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über Notfallkontakte, die bei Gefährdungen des Objekts benachrichtigt werden können, und hält diese Informationen aktuell.

§5 Beanstandungen

Beanstandungen bezüglich der Dienstleistung sind unverzüglich schriftlich an die Betriebsleitung des Auftragnehmers zu richten, um Abhilfe zu ermöglichen.

§6 Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

  2. Die Haftung ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.

  3. Für Schlüsselverluste oder -beschädigungen haftet der Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

§7 Vertragsbeginn und -dauer

  1. Der Vertrag tritt mit Annahme des Angebots durch den Auftraggeber in Kraft.

  2. Sofern nicht anders vereinbart, läuft der Vertrag für 12 Monate und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.

§8 Außerordentliche Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei ihre vertraglichen Pflichten erheblich verletzt.

§9 Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website.

§10 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gerichtsstand ist Leverkusen, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Kontakt:
Bundes-Sicherheits-Service
Otto-Müller Straße 7
51377 Leverkusen
E-Mail: bss@bundes-sicherheits-service.de
Telefon: +49 152 51489747